Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 95/1985

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl.Nr. 95/1985

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (LGBl.Nr. 95/1985)

Langtitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
StF: LGBl Nr 95/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund,
das Land * Burgenland,
das Land * Kärnten,
das Land * Niederösterreich,
das Land * Oberöstereich,
das Land * Salzburg,
das Land * Steiermark,
das Land * Tirol,
das Land * Vorarlberg und
das Land * Wien
- im folgenden Vertragsparteien genannt - schließen die nachstehende Vereinbarung:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem § 8 Abs. 1 am 17. Oktober 1985 in Kraft getreten.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht