Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 113/2017

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 113/2017

Standortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen (LGBl Nr 113/2017)

Langtitel

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2017 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Elixhausen für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen)
StF: LGBl Nr 113/2017

Änderung

LGBl Nr 122/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 531/53 KG 56507 Elixhausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn bis zum 22. Dezember 2025 keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

§ 4

§ 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2022 tritt mit 23.Dezember 2022 in Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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