Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. 9200/3-0

AT - Landesrecht Niederösterreich

LGBl. 9200/3-0

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 21. Mai 1974 über Leiden und Gebrechen im Rahmen der Hilfe für Behinderte nach dem NÖ SHG (LGBl. 9200/3-0)

Langtitel

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 21. Mai 1974 über Leiden und Gebrechen im Rahmen der Hilfe für Behinderte nach dem NÖ SHG
StF: LGBl. 9200/3-0

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des NÖ Sozialhilfegesetzes, LGBl. 9200–0 , wird verordnet:

§ 1

Organische und psychische Leiden und Gebrechen sind: a) Fehlen von Körperteilen, b) Mißbildungen, c) Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates, d) Funktionsstörungen der Haut, e) Funktionsstörungen des Atmungsapparates, f) Funktionsstörungen des Blutkreislaufes oder der blutbildenden Organe, g) Funktionsstörungen der Verdauungs- oder der innersekretorischen Organe, h) Funktionsstörungen der Harnorgane, i) Funktionsstörungen des zentralen oder peripheren Nervensystems, j) Funktionsstörungen des Sehorganes, k) Funktionsstörungen des Gehör- und Gleichgewichtsorganes, l) Funktionsstörungen des stimmbildenden Organes einschließlich Sprachbehinderungen, m) psychische Krankheiten. Entwicklungsstörungen sind den Funktionsstörungen gleichzusetzen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.
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