Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 109/2024

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 109/2024

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Dezember 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird (LGBl.Nr. 109/2024)

Beachte für folgende Bestimmung

Die Änderungen wurden in die Vereinbarung über Sozialberufe, LGBl. Nr. 52/2005 , eingearbeitet.

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Dezember 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird
StF: LGBl. Nr. 109/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder, jeweils vertreten durch die Landeshauptfrau bzw. den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel I

Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005 , wird wie folgt geändert: (Anm.: Die Änderungen wurden in die Vereinbarung über Sozialberufe, LGBl. Nr. 52/2005 , eingearbeitet.) Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird, am 17. Oktober 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt. Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 8a Abs. 2 zwischen dem Bund und den Ländern Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Wien mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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