LGBl. Nr. 53/2019
LGBl. Nr. 53/2019
Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019 (LGBl. Nr. 53/2019)
Langtitel
Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019
StF: LGBl. Nr. 53/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 25. Juni 2019 aufgrund § 3 Abs. 3 des NÖ Biosphärenpark Wienerwald Gesetz, LGBl. 5760-0 , verordnet:
§ 1
Abgrenzung der Kern- und Pflegezonen
Lage, Bezeichnung und Ausmaß der Kern- und Pflegezonen sind in den Anlagen 2 bis 11 dargestellt. Die Pflegezonen an Gewässern gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Anlagen 2 bis 10 keine größere Breite ergibt.
§ 2
Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung
(1) In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, unzulässig . Bei Umwidmungen von Flächen innerhalb von Kernzonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.
(2) In Pflegezonen darf eine Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt werden, wenn a) dies der Verbesserung der Siedlungsstruktur dient (z. B. Schließung der Baulandlücken, Abrundung von Siedlungsgebieten) und b) im Gemeindegebiet die beabsichtigte Widmung sonst nicht möglich ist.
(3) In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig.
§ 3
Schlussbestimmung
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, LGBl. 5760/1, außer Kraft . Anlage 1 Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald – Übersicht und Legende (Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 01 Anlage 2 Blatt 39 Tulln SÜD (Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 02 Anlage 3 Blatt 40Stockerau SÜD (Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 03 Anlage 4 Blatt 57 Neulengbach NORD (Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 04 Anlage 5 Blatt 58 Baden NORD (Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 05 Anlage 6 Blatt 56 St. Pölten SÜD (Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 06 Anlage 7 Blatt 57 Neulengbach SÜD (Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 07 Anlage 8 Blatt 58 Baden SÜD (Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 08 Anlage 9 Blatt 75 Puchberg am Schneeberg NORD (Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 09 Anlage 10 Blatt 76 Wiener Neustadt NORD (Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 10 Anlage 11 Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald (Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 11