Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 49/2017

AT - Landesrecht Niederösterreich

LGBl. Nr. 49/2017

Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017 (LGBl. Nr. 49/2017)

Langtitel

Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017
StF: LGBl. Nr. 49/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 11. Juli 2017 aufgrund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016 , verordnet:

§ 1

Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016 , werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.

§ 2

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.

§ 3

Schlussbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft. Anlage 1 Verzeichnis der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawienen (Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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