LGBl.Nr. 63/2026
LGBl.Nr. 63/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. September 2026, mit welcher die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird (LGBl.Nr. 63/2026)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. September 2026, mit welcher die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird
StF: LGBl. Nr. 63/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 4 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019 , wird verordnet:
§ 1
Die aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ vom 17. April 2026 geänderte Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ wird aufsichtsbehördlich genehmigt.
§ 2
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.