Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 63/2026

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 63/2026

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. September 2026, mit welcher die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird (LGBl.Nr. 63/2026)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. September 2026, mit welcher die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird
StF: LGBl. Nr. 63/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 4 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019 , wird verordnet:

§ 1

Die aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ vom 17. April 2026 geänderte Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

§ 2

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht