Amtliche Anerkennung als Sehteststelle nach § 9b StVZO
                            Als Sehteststelle für die Durchführung des Sehtests für Bewerber um eine Fahrerlaubnis nach § 9 a StVZO wurde der Technische Überwachungs-Verein Bayern e. V. amtlich anerkannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 14-143
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            MABl 1983 S. 11