Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landesfrauenrats für bare Auslagen und Zeitversäumnis
                            Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung setzt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen die Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landesfrauenausschusses wie folgt fest:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Delegierten oder ihre Stellvertreterinnen erhalten, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, bei Teilnahme an Sitzungen des Bayerischen Landesfrauenrats
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fahrkostenerstattung nach den für bayerische Staatsbeamte der Besoldungsgruppe A 7 geltenden Vorschriften des BayRKG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eine Sitzungsvergütung von € 20 je Sitzungstag.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Regelung gilt für die Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses, der Vollversammlung, des Ausschusses für Geschäftsordnung und Organisation, Wahlvorbereitungsausschuss, der Fachausschüsse sowie Projekt- und Arbeitsgruppen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sachverständigen, die zu den Sitzungen des Bayerischen Landesfrauenrats zugezogen werden, kann eine Entschädigung nach Nummer 1 gewährt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entschädigungen werden nur auf Antrag und gegen Beleg der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I.A.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Professor Dr. Henle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirigent