Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 13/2025

AT - Landesrecht Niederösterreich

LGBl. Nr. 13/2025

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn (LGBl. Nr. 13/2025)

Langtitel

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn
StF: LGBl. Nr. 13/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024 , verordnet:

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Horn .

§ 2

Begriffsbestimmung

Im Sinne dieser Verordnung gelten als: Agrarische Schwerpunkträume: Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion;

§ 3

Zielsetzungen

1. Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft und Minimierung der Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungsentwicklung 2. Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit 3. Vermeidung von räumlichen Nutzungskonflikten 4. Sicherstellung einer klimaverträglichen Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Funktionen „Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Versorgung und Mobilität“

§ 4

Maßnahmen für den Naturraum

In den in den Anlagen 3 bis 12 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig: - Grünland-Land- und Forstwirtschaft - Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen - Erhaltenswerte Gebäude im Grünland - Grünland-Freihalteflächen, sofern sie der dauerhaften Freihaltung vor jeglicher Bebauung dienen - Grünland-Windkraftanlagen - Grünland-Kellergassen - Bauland-Agrargebiete-Hintausbereiche - Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.

§ 5

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

Es werden die in den Anlagen 3 bis 12 grafisch und in der Anlage 13 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.

§ 6

Monitoring

Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können. Anlage 1 Übersicht (Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 01 Uebersicht korr Anlage 2 Legende (Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 02 Legende Anlage 3 (Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 03 Blatt 08N Anlage 4 (Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 04 Blatt 07S Anlage 5 (Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 05 Blatt 08S Anlage 6 (Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 06 Blatt 09S Anlage 7 (Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 07 Blatt 20N Anlage 8 (Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 08 Blatt 21N Anlage 9 (Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 09 Blatt 22N Anlage 10 (Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 10 Blatt 20S Anlage 11 (Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 11 Blatt 21S Anlage 12 (Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 12 Blatt 22S Anlage 13 (Anm.: Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen RegRop Bezirk Horn Anl 13 Siedlungsgrenzen
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht