Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 6/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 6/1992

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 1991 über die Fortführung der Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing (LGBl.Nr. 6/1992)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 1991 über die Fortführung der Personenstandsbücher in den Gemeinden Großpetersdorf und Jabing
StF: LGBl. Nr. 6/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 64a des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983 , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991 wird verordnet:

§ 1

Die von der Stammgemeinde Großpetersdorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Großpetersdorf weiterzuführen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
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