LGBl. Nr. 108/2015
LGBl. Nr. 108/2015
Kundmachung über die Genehmigung der Änderung des Namens der Gemeinde Weißenkirchen an der Perschling von „Weißenkirchen an der Perschling“ auf „Perschling“ (LGBl. Nr. 108/2015)
Langtitel
Kundmachung über die Genehmigung der Änderung des Namens der Gemeinde Weißenkirchen an der Perschling von „Weißenkirchen an der Perschling“ auf „Perschling“
StF: LGBl. Nr. 108/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 1 und 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-23 :