Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 108/2015

AT - Landesrecht Niederösterreich

LGBl. Nr. 108/2015

Kundmachung über die Genehmigung der Änderung des Namens der Gemeinde Weißenkirchen an der Perschling von „Weißenkirchen an der Perschling“ auf „Perschling“ (LGBl. Nr. 108/2015)

Langtitel

Kundmachung über die Genehmigung der Änderung des Namens der Gemeinde Weißenkirchen an der Perschling von „Weißenkirchen an der Perschling“ auf „Perschling“
StF: LGBl. Nr. 108/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 1 und 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-23 :
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