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DSVollz: Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug

Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG)
Die Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz und die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug werden für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.
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