Berücksichtigung des Brennrechts nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken
                            Über Brennrechte nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol, die bei der Festsetzung des Grundstückswerts im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 74 a Abs. 5 ZVG) zu berücksichtigen sind, erteilen die zuständigen Hauptzollämter den Vollstreckungsgerichten Auskunft. Da diese Brennrechte zu den nach § 30 Abs. 1 und 2 Abgabenordnung (AO) geschützten Verhältnissen der Steuerpflichtigen gehören, ist entsprechenden Auskunftsersuchen eine Erklärung des Berechtigten des Brennrechts beizufügen, dass er der Erteilung der Auskunft zustimmt (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Über den Marktwert der nachstehend bezeichneten Brennrechte, gegebenenfalls auch über Besonderheiten im Einzelfall, können in der Regel die nachstehend aufgeführten Verbände Auskunft geben. In dem Ersuchen um Auskunft ist anzugeben, dass der Berechtigte der Erteilung der Auskunft zugestimmt hat.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kornbrennrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesverband Deutscher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kornbrenner e. V.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Westfalendamm 59
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44141 Dortmund;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kartoffelbrennrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesverband Deutscher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kartoffelbrenner e. V.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schmaedelstraße 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            81245 München;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hefe- und Melassebrennrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesverband der Deutschen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hefeindustrie und der melasseverarbeitenden Brennereien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schaumkrautweg 2 - 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22395 Hamburg;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Obstkleinbrennrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesverband der Deutschen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klein- und Obstbrennereien e. V.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Saarlandstraße 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            77652 Offenburg/Baden;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Obstverschlussbrennrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesverband der Obstverschlussbrenner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kaiser-Joseph-Straße 243
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            79098 Freiburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bekanntmachung über die Berücksichtigung des Brennrechts nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken vom 28. Mai 1957 (BayBSVJu II S. 276) wird aufgehoben.