Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 103/1979

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 103/1979

Verordnung der Landesregierung vom 13. November 1979, mit der der Strußnig Teich und seine nächste Umgebung zum Naturschutzgebiet erklärt wird (LGBl.Nr. 103/1979)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 13. November 1979, mit der der Strußnig Teich und seine nächste Umgebung zum Naturschutzgebiet erklärt wird
StF: LGBl. Nr. 103/1979

Änderung

LGBl Nr 1/2003
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