Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 89/2003

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 89/2003

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2003, mit der das Mürzer Oberland im im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält (LGBl. Nr. 89/2003)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2003, mit der das Mürzer Oberland im im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält
(Titel in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025 )
Stammfassung: LGBl. Nr. 89/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der -Fassung LGBl. Nr. 38/2003 , wird verordnet:

§ 1

Ein in der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Mürzer Oberland“ bezeichnet. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

§ 1a

Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. November 2003, in Kraft.

§ 3

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2025 treten die Änderungen im Titel, § 1, § 1a sowie die Anlagen 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025, in Kraft. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025 Anlage 1 (Anm.: ist als PDF dokumentiert) Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Anlage 2 (Anm.: ist als PDF dokumentiert) Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2
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