LGBl Nr 68/2012
LGBl Nr 68/2012
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 2012, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wird (LGBl Nr 68/2012)
Langtitel
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 2012, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wird
StF: LGBl Nr 68/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Für die Erstellung des Stimmverzeichnisses zur Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes ist das in der Anlage enthaltene Muster zu verwenden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft. Anlage
Stimmverzeichnis
für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes
für das Gebiet der Gemeinde(n, des Gemeindeteiles)
Lfd. Nr. Familien- und Vorname(n) oder Firma Geburts- datum Wohnadresse oder Sitz (Standort) Anmerkungen