Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 68/2012

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 68/2012

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 2012, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wird (LGBl Nr 68/2012)

Langtitel

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 2012, mit der ein Muster für das Stimmverzeichnis für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes festgelegt wird
StF: LGBl Nr 68/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Für die Erstellung des Stimmverzeichnisses zur Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes ist das in der Anlage enthaltene Muster zu verwenden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft. Anlage

Stimmverzeichnis

für die Abstimmung über die Errichtung eines Tourismusverbandes

für das Gebiet der Gemeinde(n, des Gemeindeteiles)

Lfd. Nr. Familien- und Vorname(n) oder Firma Geburts- datum Wohnadresse oder Sitz (Standort) Anmerkungen
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