Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 80/2008

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 80/2008

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über das Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster (LGBl. Nr. 80/2008)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über das Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster
Stammfassung: LGBl. Nr. 80/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Steiermärkischen Landesweinbaugesetzes 2004, LGBl. Nr. 22/2004 , wird verordnet:

§ 1

Für die Bekanntgabe der Änderungen und Rodungen von Weingärten an die den Landesweinbaukataster führende Behörde wird das in Anlage 1 dargestellte Muster eines Meldebogens festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. August 2008, in Kraft.

§ 3

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Kundmachung eines Musters des Meldebogens zur Führung des Landesweinbaukatasters, LGBl. Nr. 84/1986, außer Kraft. Anlage 1 (Anm: Der Meldebogen ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1: Meldebogen
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