Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 88/1991

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl. Nr. 88/1991

Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 1991, mit der in Klagenfurt eine für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommende Volksschule bestimmt wird und die Berechtigungssprengel für die für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Volks- und Hauptschulen festgelegt werden (LGBl. Nr. 88/1991)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 1991, mit der in Klagenfurt eine für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommende Volksschule bestimmt wird und die Berechtigungssprengel für die für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Volks- und Hauptschulen festgelegt werden
StF: LGBl Nr 88/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 3 Abs 1 des Gesetzes vom 10. Juli 1959, mit dem die Grundsatzbestimmungen des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten ausgeführt werden, LGBl Nr 44/1959, i.d.F. LGBl Nr 33/1991, wird verordnet:
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