Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 99/2016

AT - Landesrecht Niederösterreich

LGBl. Nr. 99/2016

Verordnung über den Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster (LGBl. Nr. 99/2016)

Langtitel

Verordnung über den Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster
StF: LGBl. Nr. 99/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 20. Dezember 2016 aufgrund des § 12 Abs. 5 des NÖ Weinbaugesetzes 2002, LGBl. 6150 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2015 , verordnet:

§ 1

Weinbautreibende haben für die Erstellung von Meldungen gemäß § 12 Abs. 4 des NÖ Weinbaugesetzes 2002 einen Meldungsbogen zu verwenden, welcher der Anlage zu dieser Verordnung entspricht.

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster, LGBl. 6150/2-2 , außer Kraft. Anlage Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster (Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht