LGBl. Nr. 46/2008
LGBl. Nr. 46/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. April 2008 über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland (LGBl. Nr. 46/2008)
Beachte für folgende Bestimmung
Laut LGBl. Nr. 58/2009 :
§ 7. (1) § 1 und §§ 3 bis 6 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 1 und §§ 3 bis 7 der Verordnung über die
Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren
Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen
Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 46/2008 , außer Kraft; sie
sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem
1. Jänner 2009 ereignet haben.
(2) § 2 tritt mit 1. Mai 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 der
Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren
und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen
Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 46/2008 , außer Kraft; er
ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem
1. Mai 2009 ereignet haben.
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. April 2008 über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 46/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 56 bis 58 und 60 des Burgenländischen Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2005 , wird verordnet: