LGBl.Nr. 34/2014
LGBl.Nr. 34/2014
Verordnung der Landesregierung über die Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe (LGBl.Nr. 34/2014)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung über die Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe
StF: LGBl.Nr. 34/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013 , wird verordnet:
Ratifikationstext
Die jährlich von der Landesregierung erstellte Statistik über Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe hat zumindest folgende Leistungsdaten zu enthalten:
Die in den lit. c, d, i, j und k enthaltenen Leistungsdaten sind nach Alter und Geschlecht aufzuschlüsseln.