Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 34/2014

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 34/2014

Verordnung der Landesregierung über die Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe (LGBl.Nr. 34/2014)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe
StF: LGBl.Nr. 34/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013 , wird verordnet:

Ratifikationstext

Die jährlich von der Landesregierung erstellte Statistik über Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe hat zumindest folgende Leistungsdaten zu enthalten:
Die in den lit. c, d, i, j und k enthaltenen Leistungsdaten sind nach Alter und Geschlecht aufzuschlüsseln.
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