LGBl.Nr. 85/1989
LGBl.Nr. 85/1989
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl.Nr. 85/1989)
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
StF: LGBl Nr 85/1989
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG:
Ratifikationstext
Der Salzburger Landtag hat der vorstehenden Vereinbarung am 15. Feber 1989 die verfassungsmäßige Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 10 Abs. 1 mit 13. August 1989 in Kraft getreten.