Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 48/1997

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 48/1997

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1997 über die Erklärung von Gebieten des Salzkammergutes zum Landschaftsschutzgebiet (LGBl. Nr. 48/1997)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1997 über die Erklärung von Gebieten des Salzkammergutes zum Landschaftsschutzgebiet
Stammfassung: LGBl. Nr. 48/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 79/1985, wird verordnet:

§ 1

(1) Im Bereich des Salzkammergutes wird ein in den Gemeinden Pichl bei Aussee, Bad Aussee, Altaussee, Politischer Bezirk Liezen, gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 14b (Salzkammergut) bezeichnet.
(2) Das geschützte Gebiet ist in der Anlage dargestellt, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 17. Juni 1974, LGBl. Nr. 59, über die Erklärung des Gebietes Loser–Bräuning–Zinken zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen) außer Kraft. Anlage 1 (Anm.: Der Plan ist nicht elektronisch dokumentierbar.)
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht