Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 22/2026

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 22/2026

Verordnung der Landesregierung vom 24. März 2026, mit der die Höhe des Landeszuschusses und die Höhe des Jahresöffnungszeitenbonus in Kindergärten und Kindertagesstätten für das Kalenderjahr 2026 festgelegt werden (LGBl.Nr. 22/2026)

Beachte für folgende Bestimmung

Beachte rückwirkendes Inkrafttreten der §§ 1 und 2 mit 1.1. 2026

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 24. März 2026, mit der die Höhe des Landeszuschusses und die Höhe des Jahresöffnungszeitenbonus in Kindergärten und Kindertagesstätten für das Kalenderjahr 2026 festgelegt werden
StF: LGBl. Nr. 22/2026
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