Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 186/2014

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 186/2014

Beschluss des Tiroler Landtages vom 11. Dezember 2014 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2016 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012 (LGBl.Nr. 186/2014)

Langtitel

Beschluss des Tiroler Landtages vom 11. Dezember 2014 über den Landesvoranschlag für das Jahr 2016 sowie Umsetzung des Stabilitätspaktes 2012
LGBl. Nr. 186/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:
Der Landesvoranschlag für das Jahr 2016 wird mit folgenden, in den Anlagen aufgegliederten Gesamtbeträgen festgesetzt:
Einnahmen
3.449.267.500,-
Euro
davon Darlehensaufnahme
69.000.000,-
Euro
Ausgaben
3.449.267.500,-
Euro
davon Tilgungen
69.180.000,-
Euro
Jahresergebnis (Budgetsaldo)
0,-
Euro
Anstellungen und Beförderungen im Landesdienst dürfen nur im Rahmen des eine Anlage zum Landesvoranschlag bildenden Dienstpostenplanes 2016 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Dienstpostenplanes erteilt wird.
Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen darf nur im Rahmen des eine Anlage zum Landesvoranschlag bildenden Kraftfahrzeugplanes für 2016 und der Ermächtigung erfolgen, die der Landesregierung im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kraftfahrzeugplanes erteilt wird.
Die Grobplanung für die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung wird laut Anlage festgelegt.
Dieser Beschluss tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
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