Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 46/2017

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 46/2017

Verordnung der Landesregierung vom 23. Mai 2017 betreffend die Übertragung von Aufgaben an den Landeskulturfonds (LGBl.Nr. 46/2017)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 23. Mai 2017 betreffend die Übertragung von Aufgaben an den Landeskulturfonds
StF: LGBl. Nr. 46/2017

Änderung

LGBl. Nr. 11/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Landeskulturfonds, LGBl. Nr. 65/2005 , zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 84/2015 , wird verordnet:

§ 1

Betrauung des Landeskulturfonds

Zusätzlich zu seinen Aufgaben nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Landeskulturfonds, LGBl. Nr. 65/2005 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023 , wird dem Landeskulturfonds die Abwicklung der nach den Richtlinien der Landesregierung aus dem Wasserleitungsfonds und aus dem Tiroler Energiefonds gewährten Darlehen übertragen.

§ 2

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung für Aufgaben nach § 1 erfolgt durch den Landeskulturfonds nachträglich für das vorangegangene Kalenderjahr bis spätestens 30. April eines jeden Jahres, wobei die einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sind.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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