Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 101/1998

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 101/1998

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften (LGBl.Nr. 101/1998)

Beachte für folgende Bestimmung

Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung am 8. Oktober 1998 genehmigt.

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
StF: LGBl. Nr. 101/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind - gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes - übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
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