LGBl.Nr. 59/1979
LGBl.Nr. 59/1979
Vereinbarung über die Anerkennung von Nachweisen der jagdlichen Eignung und über die jagdliche Verläßlichkeit (LGBl.Nr. 59/1979)
Langtitel
Vereinbarung über die Anerkennung von Nachweisen der jagdlichen Eignung und über die jagdliche Verläßlichkeit
StF: LGBl Nr 59/1979
Vertragsparteien
*Kärnten, *Salzburg, *Vorarlberg *Wien,
Präambel/Promulgationsklausel
Die unterzeichneten Länder schließen folgende Vereinbarung:
Ratifikationstext
Die Vereinbarung wurde am 31. Mai 1979 unterfertigt; sie tritt gemäß ihrem Artikel 6 Abs. 2 am 13. August 1979 in Kraft.