Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 59/1979

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl.Nr. 59/1979

Vereinbarung über die Anerkennung von Nachweisen der jagdlichen Eignung und über die jagdliche Verläßlichkeit (LGBl.Nr. 59/1979)

Langtitel

Vereinbarung über die Anerkennung von Nachweisen der jagdlichen Eignung und über die jagdliche Verläßlichkeit
StF: LGBl Nr 59/1979

Vertragsparteien

*Kärnten, *Salzburg, *Vorarlberg *Wien,

Präambel/Promulgationsklausel

Die unterzeichneten Länder schließen folgende Vereinbarung:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde am 31. Mai 1979 unterfertigt; sie tritt gemäß ihrem Artikel 6 Abs. 2 am 13. August 1979 in Kraft.
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