LGBl. Nr. 87/2018
LGBl. Nr. 87/2018
Verordnung über die Höhe des Sitzungsgeldes, der Reisekosten sowie der Barauslagen des Niederösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (LGBl. Nr. 87/2018)
Langtitel
Verordnung über die Höhe des Sitzungsgeldes, der Reisekosten sowie der Barauslagen des Niederösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
StF: LGBl. Nr. 87/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 11. Dezember 2018 aufgrund des § 111 Abs. 8 der NÖ Landtagswahlordnung 1992, LGBl. 0300 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018 , verordnet:
§ 1
Sitzungsgeld und Reisekosten
(1) Den Mitgliedern des Niederösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt pro jeder angefangenen Stunde, an der sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von € 60,--. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Landes Niederösterreich.
§ 2
Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der NÖ Landesregierung anzuweisen.