Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 19/2014

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 19/2014

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. April 2014, mit welcher die Heimbeiträge für die im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler neu festgesetzt werden (LGBl.Nr. 19/2014)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. April 2014, mit welcher die Heimbeiträge für die im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler neu festgesetzt werden
StF: LGBl. Nr. 19/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36/1995, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/2014 , wird verordnet:

Arikel 1

Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule untergebrachten Schülerinnen und Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 1. September 2014 wie folgt neu festgelegt: 69,00 Euro für vollinterne Schülerinnen und Schüler
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