Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 40/2010

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 40/2010

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juni 2010, mit welcher die Heimbeiträge für die im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler neu festgesetzt werden (LGBl.Nr. 40/2010)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juni 2010, mit welcher die Heimbeiträge für die im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler neu festgesetzt werden
StF: LGBl. Nr. 40/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2008 , wird verordnet:
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