Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 38/2001

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 38/2001

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. September 2001 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland (LGBl.Nr. 38/2001)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. September 2001 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 38/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 22/2000 , wird verordnet:

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland wird nach Maßgabe des § 2 geändert.

§ 2

Die Grundstücke Nr. 3406-3410, 3413-3452, 3453/1, 3453/2, 3454-3472, 3473/1, 3473/2 und 3474 der Katastralgemeinde Wallern im Burgenland werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Tadten eingegliedert. Die Grundstücke Nr. 2059/3-2059/18, 2149/20-2149/26, 2149/45- 2149/57, 2149/66, 2927/216-2927/222 der Katastralgemeinde Tadten werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Wallern im Burgenland eingegliedert.

§ 3

Die planliche Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den im Vermessungsamt Neusiedl am See aufliegenden technischen Unterlagen einzusehen.

§ 4

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
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