Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 35/1981

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 35/1981

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. September 1981 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Großwarasdorf und Frankenau-Unterpullendorf (LGBl.Nr. 35/1981)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. September 1981 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Großwarasdorf und Frankenau-Unterpullendorf
StF: LGBl. Nr. 35/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Großwarasdorf (KG. Nebersdorf) und Frankanau-Unterpullendorf (KG. Kleinmutschen) im Bereich des Raidingbaches verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 5037 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt 3295.

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34°östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Anlage 1 Begleitende Dokumente Anlagen LGBl 35-1981 Anlage 1 Anlage 2 Begleitende Dokumente Anlagen LGBl 35-1981 Anlage 2
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