LGBl.Nr. 62/2019
LGBl.Nr. 62/2019
Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 2019, mit der der Gleichstand der eingehobenen Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der geleisteten Akontierungen festgestellt wird (LGBl.Nr. 62/2019)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 2019, mit der der Gleichstand der eingehobenen Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der geleisteten Akontierungen festgestellt wird
StF: LGBl. Nr. 62/2019