LGBl. Nr. 40/2015
LGBl. Nr. 40/2015
Gewässerschutzverordnung (LGBl. Nr. 40/2015)
Langtitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28. Mai 2015, mit der ein Regionalprogramm zum Schutz von Gewässerstrecken erlassen wird (Gewässerschutzverordnung)
Stammfassung: LGBl. Nr. 40/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 55g Abs. 1 Z 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2014 (im folgenden WRG 1959), wird verordnet:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für jene Abschnitte von Oberflächengewässern, die in der Anlage 1 als Bewahrungsstrecke (Kategorie A), Ökologische Vorrangstrecke (Kategorie B) oder Abwägungsstrecke (Kategorie C) ausgewiesen werden.
§ 2
Ziel
Ziel der Verordnung ist der Schutz der hydromorphologischen Eigenschaften der in Anlage 1 ausgewiesenen Gewässerabschnitte unter Bedachtnahme auf ihre gegenwärtige Beschaffenheit und ihr Nutzungspotential. Diese Gewässerstrecken werden – unbeschadet bestehender Rechte und vorbehaltlich allfällig notwendiger Sanierungsmaßnahmen – der Wahrung der ökologischen Funktion der Oberflächengewässer gewidmet.
§ 3
Begriffsbestimmungen
1. Abwägungsstrecke (Kategorie C): Gewässerstrecke besonderer Bedeutung oder besonderer ökologischer Funktion mit hohem energetischen Potential und/oder bestehenden Wasserkraftnutzungen. 2. Berichtsgewässernetz: digitales Berichtsgewässernetz des Bundes in der Version V10. 3. Bewahrungsstrecke (Kategorie A): hydromorphologisch weitgehend unbelastete und nutzungsfreie Gewässerstrecke. 4. Durchgängigkeit: die Passierbarkeit des Fließgewässers für Organismen und Feststoffe. 5. Hydromorphologische Eigenschaften: Beschaffenheit einer Gewässerstrecke in Bezug auf den Wasserhaushalt, die Morphologie und die Durchgängigkeit. 6. NQ T : natürliches niederstes (kleinstes) Tagesniederwasser 7. Ökologische Vorrangstrecke (Kategorie B): Gewässerstrecke besonderer Bedeutung oder besonderer ökologischer Funktion. 8. Q95: Durchfluss, der an einer bestimmten Stelle oder in einem bestimmten Abschnitt eines Fließgewässers in einer mittleren Jahresdauerlinie an 347 Tagen erreicht oder überschritten wird. 9. Querbauwerke: quer oder schräg zur Fließrichtung verlaufende künstliche Einbauten in das Gewässerbett.
§ 4
Abgrenzung und Streckenausweisung
(1) Die Abgrenzung der Gewässerstrecken erfolgt durch planliche Darstellung.
(2) In der Tabelle 1 der Anlage 1 wird in der Spalte Kategorie festgelegt, ob es sich bei den darin genannten Gewässerstrecken um eine „Bewahrungsstrecke“ (Kategorie A), eine „Ökologische Vorrangstrecke“ (Kategorie B) oder eine „Abwägungsstrecke“ (Kategorie C) handelt. Die Gewässernamen und Kilometerwerte der Anlage 1 beziehen sich auf das Berichtsgewässernetz.
(3) In der Anlage 2A werden die Gewässerstrecken der Tabelle 1 in einem Übersichtsplan (mit Position der Detailpläne) im Maßstab 1:610.000 und in den Anlagen 2B-1 bis 2B-55 im Maßstab 1:10.000 dargestellt.
§ 5
Vorgaben für Vorhaben mit Auswirkungen auf die hydromorphologischen Eigenschaften in „Bewahrungsstrecken“ (Kategorie A)
In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist bei der Handhabung der §§ 9, 38 und 41 WRG 1959 darauf Bedacht zu nehmen, dass 1. innerhalb dieser Strecken keine Querbauwerke, die die Durchgängigkeit einschränken, errichtet werden, 2. es innerhalb dieser Strecken zu keinen über das natürliche Maß hinaus gehenden Wasser-führungsschwankungen kommt, 3. Wasserentnahmen, die Auswirkungen auf den Abfluss dieser Strecken haben, dann zulässig sind, wenn innerhalb dieser Strecken 90 % des Abflusses erhalten bleiben und mindestens eine dem NQ T entsprechende Wasserführung gewährleistet ist.
§ 6
Vorgaben für Vorhaben mit Auswirkungen auf die hydromorphologischen Eigenschaften in „Ökologischen Vorrangstrecken“ (Kategorie B)
In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist bei der Handhabung der §§ 9, 38 und 41 WRG 1959 darauf Bedacht zu nehmen, dass innerhalb dieser Gewässerstrecken 1. keine Querbauwerke errichtet werden, die die Durchgängigkeit über den überwiegenden Teil der Gewässerbreite behindern, 2. Wasserentnahmen in einem Gesamtausmaß von mehr als 50 % des NQ T erst ab einer dem Q95 entsprechenden Wasserführung zulässig sind und an der Entnahmestelle eine die aktuellen Abflussverhältnisse widerspiegelnde, dynamische Wasserführung gewährleistet ist.
§ 7
Vorgaben für Wasserbenutzungen mit Auswirkungen auf die hydromorphologischen Eigenschaften in „Abwägungsstrecken“ (Kategorie C)
In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist bei der Handhabung der §§ 9, 38 und 41 WRG 1959 darauf Bedacht zu nehmen, dass es durch Eingriffe in die hydromorphologischen Eigenschaften dieser Gewässerstrecken zu keiner weiteren Verschlechterung des Zustandes oder einer Verhinderung der Zielzustandserreichung eines Wasserkörpers kommt.
§ 8
Ausnahmen
Die §§ 5 bis 7 dieser Verordnung gelten nicht für 1. Vorhaben in Zusammenhang mit Anpassungen im öffentlichen Interesse (Abänderungen von Bewilligungen nach §§ 21a und 33d WRG 1959) sowie Wiederverleihungen bestehender Wasserbenutzungsrechte nach § 21 Abs. 3 WRG 1959, 2. Vorhaben in Zusammenhang mit der Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen, soweit diese dem öffentlichen Interesse dienen, sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, 3. am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Wasserrechtsverfahren.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung, das ist der 4. Juni 2015 , in Kraft. Anlage 1 (Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Anlage 2A (Anm.: Der Übersichtsplan ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 Anlage 2B-1 (Anm.: Die Detailpläne 1-10 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3 Anlage 2B-2 (Anm.: Die Detailpläne 11-15 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 4 Anlage 2B-3 (Anm.: Die Detailpläne 16-20 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 5 Anlage 2B-4 (Anm.: Die Detailpläne 21-25 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 6 Anlage 2B-5 (Anm.: Die Detailpläne 26-30 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 7 Anlage 2B-6 (Anm.: Die Detailpläne 31-35 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 8 Anlage 2B-7 (Anm.: Die Detailpläne 36-40 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 9 Anlage 2B-8 (Anm.: Die Detailpläne 41-47 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 10 Anlage 2B-9 (Anm.: Die Detailpläne 48-50 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 11 Anlage 2B-10 (Anm.: Die Detailpläne 51-59 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 12 Anlage 2B-11 (Anm.: Die Detailpläne 60-64 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 13 Anlage 2B-12 (Anm.: Die Detailpläne 65-70 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 14 Anlage 2B-13 (Anm.: Die Detailpläne 71-74 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 15 Anlage 2B-14 (Anm.: Die Detailpläne 75-81 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 16 Anlage 2B-15 (Anm.: Die Detailpläne 82-87 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 17 Anlage 2B-16 (Anm.: Die Detailpläne 88-92 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 18 Anlage 2B-17 (Anm.: Die Detailpläne 93-101 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 19 Anlage 2B-18 (Anm.: Die Detailpläne 102-104 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 20 Anlage 2B-19 (Anm.: Die Detailpläne 105-111 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 21 Anlage 2B-20 (Anm.: Die Detailpläne 112-117 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 22 Anlage 2B-21 (Anm.: Die Detailpläne 118-122 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 23 Anlage 2B-22 (Anm.: Die Detailpläne 123-126 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 24 Anlage 2B-23 (Anm.: Die Detailpläne 127-133 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 25 Anlage 2B-24 (Anm.: Die Detailpläne 134-139 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 26 Anlage 2B-25 (Anm.: Die Detailpläne 140-144 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 27 Anlage 2B-26 (Anm.: Die Detailpläne 145-150 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 28 Anlage 2B-27 (Anm.: Die Detailpläne 151-155 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 29 Anlage 2B-28 (Anm.: Die Detailpläne 156-165 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 30 Anlage 2B-29 (Anm.: Die Detailpläne 166-175 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 31 Anlage 2B-30 (Anm.: Die Detailpläne 176-182 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 32 Anlage 2B-31 (Anm.: Die Detailpläne 183-186 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 33 Anlage 2B-32 (Anm.: Die Detailpläne 187-197 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 34 Anlage 2B-33 (Anm.: Die Detailpläne 198-203 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 35 Anlage 2B-34 (Anm.: Die Detailpläne 204-213 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 36 Anlage 2B-35 (Anm.: Die Detailpläne 214-223 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 37 Anlage 2B-36 (Anm.: Die Detailpläne 224-232 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 38 Anlage 2B-37 (Anm.: Die Detailpläne 233-242 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 39 Anlage 2B-38 (Anm.: Die Detailpläne 243-250 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 40 Anlage 2B-39 (Anm.: Die Detailpläne 251-259 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 41 Anlage 2B-40 (Anm.: Die Detailpläne 260-269 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 42 Anlage 2B-41 (Anm.: Die Detailpläne 270-276 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 43 Anlage 2B-42 (Anm.: Die Detailpläne 277-284 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 44 Anlage 2B-43 (Anm.: Die Detailpläne 285-291 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 45 Anlage 2B-44 (Anm.: Die Detailpläne 292-299 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 46 Anlage 2B-45 (Anm.: Die Detailpläne 300-306 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 47 Anlage 2B-46 (Anm.: Die Detailpläne 307-314 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 48 Anlage 2B-47 (Anm.: Die Detailpläne 315-320 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 49 Anlage 2B-48 (Anm.: Die Detailpläne 321-329 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 50 Anlage 2B-49 (Anm.: Die Detailpläne 330-333 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 51 Anlage 2B-50 (Anm.: Die Detailpläne 334-339 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 52 Anlage 2B-51 (Anm.: Die Detailpläne 340-349 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 53 Anlage 2B-52 (Anm.: Die Detailpläne 350-357 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 54 Anlage 2B-53 (Anm.: Die Detailpläne 358-363 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 55 Anlage 2B-54 (Anm.: Die Detailpläne 364-368 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 56 Anlage 2B-55 (Anm.: Die Detailpläne 369-372 sind als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 57