Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 56/2023

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 56/2023

Verordnung der Landesregierung über die Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (LGBl.Nr. 56/2023)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
StF: LGBl. Nr. 56/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 93 Abs. 11 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985 , in der Fassung LGBl.Nr. 34/2018 und Nr. 4/2022, iVm § 4 Abs. 4 der Gemeindeverbandsverordnung, LGBl.Nr. 47/1986 , in der Fassung LGBl.Nr. 31/2019 , wird verordnet:
Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt. Die Auflösung des Gemeindeverbandes wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 wirksam.
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