Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 51/2024

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 51/2024

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (LGBl.Nr. 51/2024)

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird
StF: LGBl. Nr. 51/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder, jeweils vertreten durch die Landeshauptfrau bzw. den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel I

Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2017 , wird wie folgt geändert: (Anm.: Änderungen wurden eingearbeitet - LGBl. Nr. 27/2009 ) Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, am 25. April 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt. Diese Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 2 für den Bund und alle Länder mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
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