Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 30/2000

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 30/2000

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2000, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird (LGBl. Nr. 30/2000)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2000, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993 , zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/2000 , wird verordnet:

§ 1

Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.

§ 3

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 2 außer Kraft. Anlage 1 (Anm: Die Erklärung ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 - Erklärung
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