LGBl.Nr. 32/2012
LGBl.Nr. 32/2012
Verordnung der Landesregierung vom 27. März 2012, mit welcher Form, Größe und Ausführung des Dienstabzeichens und des Dienstausweises der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz festgelegt werden (LGBl.Nr. 32/2012)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 27. März 2012, mit welcher Form, Größe und Ausführung des Dienstabzeichens und des Dienstausweises der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz festgelegt werden
StF: LGBl. Nr. 32/2012