Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 53/2023

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 53/2023

Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate (LGBl.Nr. 53/2023)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate
StF: LGBl. Nr. 53/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 des Landtagswahlgesetzes, LGBl.Nr. 60/1988 , wird verordnet:

§ 1 Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt: Wahlbezirk Bludenz 6 Mandate Wahlbezirk Bregenz 12 Mandate Wahlbezirk Dornbirn 8 Mandate Wahlbezirk Feldkirch 10 Mandate

§ 2 Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014 , außer Kraft.
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