Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 121/2016

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 121/2016

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016, mit der für die Stadtgemeinde Leoben eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird (LGBl. Nr. 121/2016)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016, mit der für die Stadtgemeinde Leoben eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird
Stammfassung: LGBl. Nr. 121/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 , zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 139/2015 , wird verordnet:

§ 1

Flächenfestlegung

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 71und 105, alle KG 60327 Leoben, im Ausmaß von insgesamt 21.398 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.

§ 2

Größenfestlegung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 22.600 m², davon jedoch höchstens 4.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig. Zusätzlich wird für das festgelegte Einkaufszentrum 1- Gebiet eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 2,5 bestimmt.

§ 3

Vorgabe für die Bebauungsplanung

Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu erfolgen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Oktober 2016, in Kraft. Anlage 1 (Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1
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