Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 29/2009

AT - Landesrecht Wien

LGBl. Nr. 29/2009

Wiener Biosphärenparkverordnung (LGBl. Nr. 29/2009)

Langtitel

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:

§ 1. Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald

Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

§ 2. Zonen des Biosphärenparks Wienerwald

Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen: 1. Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen; 2. Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen; 3. Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

§ 3. In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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