Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 16/1993

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl.Nr. 16/1993

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration (LGBl.Nr. 16/1993)

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
StF: LGBl Nr 16/1993

Änderung

LGBl Nr 74/1993 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung und die Länder
* Burgenland,
* Kärnten,
* Niederösterreich,
* Oberösterreich,
* Salzburg,
* Steiermark,
* Tirol,
* Vorarlberg und
* Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 am 26. Dezember 1992 in Kraft getreten.
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