LGBl.Nr. 59/1995
LGBl.Nr. 59/1995
Landesverfassungsgesetz vom 22. März 1995, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten durch die Stadt Salzburg vorübergehend erweitert wird (LGBl.Nr. 59/1995)
Langtitel
Landesverfassungsgesetz vom 22. März 1995, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten durch die Stadt Salzburg vorübergehend erweitert wird
StF: LGBl Nr 59/1995