Monitoring Gesetzessammlung

VBl. Tirol Nr. 15/2024

AT - Landesrecht Tirol

VBl. Tirol Nr. 15/2024

Verordnung der Landesregierung vom 19. Februar 2024, mit der die Maut für die Benützung der Zillertaler Höhenstraße erhöht wird (VBl. Tirol Nr. 15/2024)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 19. Februar 2024, mit der die Maut für die Benützung der Zillertaler Höhenstraße erhöht wird
StF: VBl. Tirol Nr. 15/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Einhebung einer Maut auf der Zillertaler Höhenstraße, LGBl. Nr. 37/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 78/2001 , wird verordnet:

§ 1

Geltungsbereich

(1) Die Maut beträgt bei einmaliger Benützung für a) Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen bis zu sechs Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes 10,- Euro b) Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen bis zu neun Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes 20,- Euro c) Krafträder 7,- Euro d) Omnibusse 25,- Euro
(2) Die Maut beträgt bei Lösung einer a) Halbjahreskarte für Kraftfahrzeuge nach Abs. 1 lit. a, ausgenommen Kraftfahrzeuge für die gewerbsmäßige Personenbeförderung 100,- Euro b) Monatskarte für Kraftfahrzeuge nach Abs. 1 lit. a, ausgenommen Kraftfahrzeuge für die gewerbsmäßige Personenbeförderung 30,- Euro

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der die Maut für die Benützung der Zillertaler Höhenstraße erhöht wird, LGBl. Nr. 35/2014 , außer Kraft.
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