Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 20/2024

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 20/2024

Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird (LGBl.Nr. 20/2024)

Langtitel

Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird
StF: LGBl. Nr. 20/2024 - Landtagsmaterialien: 134/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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