LGBl.Nr. 20/2024
LGBl.Nr. 20/2024
Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird (LGBl.Nr. 20/2024)
Langtitel
Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird
StF: LGBl. Nr. 20/2024 - Landtagsmaterialien: 134/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.