Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 46/2018

AT - Landesrecht Steiermark

LGBl. Nr. 46/2018

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 2018 über die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz (LGBl. Nr. 46/2018)

Langtitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 2018 über die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz
Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8a des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 13/2012 , zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 39/2018 , wird verordnet:

§ 1

An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.

§ 2

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 4. Mai 2018 in Kraft.
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