LGBl. Nr. 67/2018
LGBl. Nr. 67/2018
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. August 2018 über die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Karl-Franzens-Universität Graz (LGBl. Nr. 67/2018)
Langtitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. August 2018 über die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Karl-Franzens-Universität Graz
Stammfassung: LGBl. Nr. 67/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8a des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 13/2012 , zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 39/2018 , wird verordnet:
§ 1
An der Karl-Franzens-Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetz eingerichtet.
§ 2
Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit dem Beginn des 9. August 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Universität Graz“.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 22. August 2018 in Kraft.