ERP-V Gesundheit
ERP-V Gesundheit
Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 9. Jänner 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in Gesundheitsberufen in Krankenanstalten zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit)
LGBl. Nr. 2/2015
Änderung
VBl. Tirol Nr. 135/2024
VBl. Tirol Nr. 21/2025 (Berichtigung)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 lit. b des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 188/2014 , wird verordnet:
§ 1
Einreihungsplan
Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 1/2015 , festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Anlage Begleitende Dokumente Anlagen Anlage