Monitoring Gesetzessammlung

ERP-V Gesundheit

AT - Landesrecht Tirol

ERP-V Gesundheit

Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 9. Jänner 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in Gesundheitsberufen in Krankenanstalten zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit)
LGBl. Nr. 2/2015

Änderung

VBl. Tirol Nr. 135/2024
VBl. Tirol Nr. 21/2025 (Berichtigung)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 lit. b des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 188/2014 , wird verordnet:

§ 1

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 1/2015 , festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Anlage Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht